Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MySolity GmbH
Stand: 30. Januar 2026
I. Allgemeiner Teil: Geltungsbereich und Nutzergruppen
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Die MySolity GmbH, Erftstraße 15-17, 50672 Köln (nachfolgend „MYSOLITY“), betreibt digitale Plattformen (u. a. „MYSOLITY Interim & Freelancer“, „MYSOLITY Jobdrehscheibe“) und bietet Softwarelösungen sowie Vermittlungsdienstleistungen an.
(2) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen MYSOLITY und den Nutzern. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, auch wenn MYSOLITY ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Nutzergruppen: Das Angebot richtet sich an:
Unternehmen/Kunden: Juristische Personen und Unternehmer (§ 14 BGB), die Personal oder Projekte besetzen möchten.
Gewerbliche Kandidaten: Selbstständige, Freelancer und Interim Manager.
Verbraucher (§ 13 BGB): Privatpersonen, die die Plattform zur Stellensuche (Festanstellung) oder für geförderte Maßnahmen (AZAV) nutzen.
(4) Vorrang von Einzelverträgen: Schriftlich geschlossene Einzelverträge über spezifische Sonderleistungen (z. B. Outplacement, Executive Search, RPO) haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Verfügbarkeit und Haftungsausschluss
(1) MYSOLITY schuldet die Bereitstellung der Plattform im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Eine 100%ige Verfügbarkeit wird nicht garantiert (Wartung, höhere Gewalt).
(2) MYSOLITY übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Daten (Profile, Stellenanzeigen).
(3) Haftung: MYSOLITY haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MYSOLITY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 3.000,00 EUR pro Schadensfall.
II. Teil für Kandidaten (B2B & B2C)
§ 3 Leistungen für Vermittlung und KI-Nutzung
(1) Kostenfreiheit: Die Aufnahme in die Datenbank ist für Kandidaten kostenfrei. Optionale Status-Modelle für die Nutzung von KI Features, Vermittlungsgleistungen und Profilsichtbarkeit sind kostenpflichtig.
(2) Verbindliche KI-Nutzung und Einwilligung (EU AI Act): Zur Erbringung der Analyse- und Matching-Leistungen setzt MYSOLITY sowie die angeschlossenen Unternehmen und Recruiter Technologien der Künstlichen Intelligenz (OpenAI API, „Europe Data Zone“) ein.
Zwingende Einwilligung vor Nutzung: Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Kandidat vor Abschluss der Registrierung und vor dem Upload von CV-Dokumenten im Rahmen des Anmeldeprozesses (Double Opt-In) ausdrücklich in die KI-gestützte Verarbeitung seiner Daten einwilligt. Ohne diese Einwilligung ist eine Nutzung der Services technisch nicht möglich.
Umfang der Nutzung: Der Kandidat stimmt zu, dass seine Daten durch MYSOLITY, durch beauftragte Recruiter sowie durch potenzielle Kundenunternehmen mittels KI analysiert, gematcht und als „Digitaler Zwilling“ (profilbasierte Zusammenfassung) aufbereitet werden.
Human-in-the-Loop: Entscheidungen über Eignung, Vorstellung oder Vermittlung werden bei MYSOLITY stets durch Menschen getroffen. KI dient ausschließlich als Analyse- und Entscheidungshilfe. Eine vollautomatisierte Entscheidung findet nicht statt.
Datenschutz: MYSOLITY sichert zu, dass die übermittelten personenbezogenen Daten vertraglich ausgeschlossen nicht zum Training der KI-Modelle des API-Anbieters verwendet werden.
Steuerung: Die KI-Verarbeitung erfolgt über interaktive Funktionen (AI-Buttons), die vom Nutzer, MYSOLITY oder dem Unternehmen gesteuert werden.
(3) Widerruf der Einwilligung und Zahlungsfolgen: Die Einwilligung zur KI-Nutzung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Folgen für den Zugang: Da die KI-Verarbeitung essenzieller Bestandteil der Plattformfunktionalität ist, führt ein Widerruf zur sofortigen technischen Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch MYSOLITY und damit zur Sperrung des Nutzerkontos.
Folgen für kostenpflichtige Status-Modelle: Ein Widerruf der Einwilligung während einer laufenden Mindestvertragslaufzeit entbindet den Kandidaten nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Da der Kandidat die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch seinen Widerruf selbst herbeigeführt hat, schuldet er MYSOLITY die vollständigen Gebühren für die gesamte verbleibende Restlaufzeit. Der Gesamtbetrag der noch ausstehenden Raten bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit wird mit dem Zeitpunkt des Widerrufs sofort in einer Summe zur Zahlung fällig.
§ 4 Mitgliedschaften, Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenlose Basis-Mitgliedschaft:
Jederzeit kündbar.
Frist für MYSOLITY: 3 Tage.
Frist für Kandidaten: 14 Tage nach Zugang der Kündigung (E-Mail an
account@mysolity.comoder Löschaufforderung).
(2) Kostenpflichtige Status-Modelle (Premium, Selected, Executive, Freelancer):
Vertragslaufzeit (Sekundengenau): Die Laufzeit der Mitgliedschaft berechnet sich exakt nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Datum und Uhrzeit der Buchung). Die Berechnungslogik folgt den technischen Vorgaben des eingesetzten Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe).
Beispiel: Eine Buchung am Tag X um 14:00 Uhr endet am Stichtag des Ablaufmonats der vereinbarten Laufzeit exakt um 14:00 Uhr.
Die bei Buchung gewählte Mindestlaufzeit (z. B. 1, 3, 6, 12 Monate) ist bindend für den Zahlungszyklus.
(3) Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist beträgt 21 Tage zum Ende der jeweils laufenden Mindestlaufzeit.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung bei MYSOLITY bzw. die Protokollierung im System vor dem sekundengenauen Ablaufzeitpunkt.
(4) Form und Beweislast der Kündigung: Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie über einen der folgenden Wege erfolgt:
a) Online (Empfohlen): Exakt über den Pfad
app.mysolity.com/auth-> Login -> Einstellungen -> Konto -> Klick auf den „Kündigungs-Button“. Da MYSOLITY einen externen Zahlungsdienstleister (Stripe) nutzt, gilt für die Rechtzeitigkeit der Online-Kündigung ausschließlich der vom System errechnete und angezeigte Zeitpunkt. Mit Registrierung erkennt der Nutzer diese Systemzeit als verbindlich an.b) Schriftlich: Per Brief an MySolity GmbH, Erftstraße 15-17, 50672 Köln. Im Streitfall obliegt dem Kandidaten die volle Beweislast für den fristgerechten Zugang der Kündigung bei MYSOLITY. Um Streitigkeiten über Zugangszeitpunkte zu vermeiden, empfiehlt MYSOLITY bei schriftlicher Kündigung dringend den Versand per Einschreiben/Rückschein.
Hinweis: Eine bloße Profil-Löschung oder Aufforderung zur Kontoschließung per E-Mail gilt nicht als wirksame Kündigung des kostenpflichtigen Status.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug (Kandidaten)
(1) Gebühren für Status-Modelle sind im Voraus fällig.
(2) Rücklastschriften: Bei fehlgeschlagener Zahlung wird eine Entschädigung von 10 % der Summe fällig.
(3) Strafgebühr: Ab der zweiten fehlgeschlagenen Zahlung/Rücklastschrift fällt eine zusätzliche Aufwandspauschale von 50,00 EUR an.
(4) Sperre: Bei Zahlungsverzug ist MYSOLITY berechtigt, den Zugang zur Plattform und alle KI-Funktionen sofort bis zum Ausgleich der Forderung zu sperren.
§ 6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Gewerbliche Nutzer haben kein Widerrufsrecht.
(2) Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses erlischt bei digitalen Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist begonnen hat.
III. Teil für Unternehmen (Rahmenvertrag, Provisionen & Pflichten)
§ 7 Vertragsschluss: Der dauerhafte Vermittlungs-Rahmenvertrag
(1) Mit der erfolgreichen Registrierung und Anmeldung auf der MYSOLITY-Plattform schließt das Unternehmen einen zeitlich unbefristeten Rahmenvertrag über Personalvermittlungsleistungen ab.
(2) Vertragsgegenstand: Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Kandidatenprofilen, die Sichtbarmachung von Kandidaten sowie die aktive und passive Vorstellung von Kandidaten durch MYSOLITY zum Zwecke der Besetzung von offenen Positionen (Festanstellung oder Projekt).
(3) Kündigung des Rahmenvertrags:
Der Vermittlungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 21 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief) oder der Nutzung des vorgesehenen Online-Kündigungs-Buttons im Unternehmenskonto.
Bereits entstandene Provisionsansprüche oder laufende Vermittlungsprozesse bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 8 Entstehung des Provisionsanspruchs (Kausalität)
(1) Vergütungsschuldner: Zur Zahlung der Provision ist ausschließlich das Unternehmen verpflichtet.
(2) Vermittlungserfolg: Ein provisionspflichtiger Erfolg liegt vor, wenn zwischen dem Unternehmen und einem von MYSOLITY vorgestellten oder auf der Plattform für das Unternehmen sichtbar geschalteten Kandidaten ein Vertrag (Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Projektvertrag) zustande kommt. Dies gilt auch bei Vertragsschluss mit einer vom Kandidaten geführten Kapitalgesellschaft.
(3) Ursächlichkeitsvermutung: Jeder Vertragsschluss mit einem Kandidaten, dessen Profil dem Unternehmen durch MYSOLITY freigeschaltet wurde oder der durch MYSOLITY vorgestellt wurde, gilt als durch MYSOLITY vermittelt (Kausalität).
§ 9 Ausschluss der Provision bei Vorkenntnis (Qualifizierte Vorkenntnis)
Eine Provisionspflicht entfällt nur dann, wenn das Unternehmen den Einwand der Vorkenntnis rechtzeitig und qualifiziert erbringt.
(1) Definition der Vorkenntnis: Eine Vorkenntnis, die den Provisionsanspruch ausschließt, liegt ausschließlich vor, wenn das Unternehmen nachweist, dass:
a) es den Kandidaten bereits vor der Vorstellung durch MYSOLITY persönlich kennengelernt hat (z. B. durch ein geführtes Interview in den letzten 6 Monaten), ODER
b) dem Kandidaten bereits vor der Vorstellung durch MYSOLITY ein konkretes Vertragsangebot unterbreitet wurde.
(2) Unzureichende Vorkenntnis: Der bloße Verweis auf das Vorhandensein der Bewerbungsunterlagen oder des Profils in der Datenbank des Unternehmens reicht nicht aus, wenn infolge dieser früheren Bewerbung noch kein persönliches Gespräch stattgefunden hat oder der Kontakt zum Zeitpunkt der Vorstellung durch MYSOLITY nicht mehr aktiv war.
(3) Beweislast und Präklusion: Das Unternehmen ist für das Vorliegen der qualifizierten Vorkenntnis beweispflichtig. Der Einwand muss unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen nach Vorstellung, schriftlich angezeigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Vorstellung durch MYSOLITY unwiderlegbar als ursächlich für den späteren Vertragsschluss. Das Unternehmen ist mit dem Einwand der Vorkenntnis sodann ausgeschlossen.
§ 10 Provisionssätze
(1) Provision bei Selbstständigen / Interim / Freelancern (Zeitverträge):
Das Unternehmen schuldet eine Provision von grundsätzlich mindestens 10 % des vereinbarten Netto-Tagessatzes. Dies stellt die verbindliche Untergrenze dar.
Erhöhte Provision: In Einzelfällen (z. B. bei der Vermittlung von Kandidaten mit kostenfreiem Basic-Account) kann die Provision höher ausfallen (z. B. bis zu 30 %).
Mitteilung: Der konkret geltende Provisionssatz wird dem Unternehmen im Vorfeld der Vorstellung oder Profilfreischaltung digital (im System) oder per E-Mail mitgeteilt. Er gilt als vereinbart, wenn das Unternehmen den Kandidaten daraufhin kontaktiert oder unter Vertrag nimmt.
Die Provision ist für jeden einzelnen Einsatztag bzw. jede abgerechnete Stunde über die gesamte Dauer der Zusammenarbeit zur Zahlung fällig.
(2) Provision bei Festanstellungen (Arbeitsverträge):
Das Unternehmen schuldet eine Provision von mindestens 10 % des Brutto-Jahreseinkommens.
Berechnungsgrundlage: Basis sind stets 12 Monatsgehälter, unabhängig vom tatsächlichen Eintrittsdatum oder einer kürzeren Vertragsdauer im ersten Jahr.
Inbegriffene Werte: Zum Einkommen zählen Fixgehalt, Boni, Tantiemen, Signing-Boni und geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen) bei 100 % Zielerreichung.
Fälligkeit: Die Provision ist sofort mit Unterzeichnung des Anstellungsvertrags zur Zahlung fällig.
§ 11 AZAV-Maßnahmen und Ersatzhaftung
(1) Bei Vorlage eines gültigen AVGS-Gutscheins und Vermittlungsvertrags mit einem Kandidaten kann die Vermittlung kostenfrei erfolgen.
(2) Für Unternehmen ist die Vermittlung kostenfrei, sofern die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlungsvergütung nach AZAV vollständig übernimmt.
(3) Zahlungspflicht des Unternehmens (Ersatzhaftung): Die Kostenfreiheit für das Unternehmen steht unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Zahlung durch den Kostenträger. Unterbleibt die Einlösung des Gutscheins oder die Auszahlung der Vermittlungsvergütung durch die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter – gleich aus welchem Grund (z. B. Ablehnung des Antrags, Fristablauf, fehlende Unterlagen oder sonstige Gründe) – ist das Unternehmen zur Zahlung unseres Provisionssatzes verpflichtet. In diesem Fall schuldet das Unternehmen MYSOLITY unmittelbar die Provision für Festanstellungen gemäß § 10 Abs. 2 (mindestens 10 % des Brutto-Jahreseinkommens).
§ 12 Bewerbungs-Link für den Inkognito-Modus (Externe Stellenanzeigen)
Unternehmen können gegen eine gesonderte Gebühr für einen Inkognito-Bewerbungs-Modus einen System-Link generieren bzw. erwerben, um diesen auf externen Plattformen (z. B. Stepstone, Indeed, LinkedIn, Xing, etc. oder die eigene Karriereseite) einzubinden („Inkognito-Bewerbung“). Für diesen Service gelten folgende ergänzende Bedingungen:
(1) Prozess und Datenschutz: Bewerber, die diesen Link nutzen, bewerben sich zunächst ausschließlich bei MYSOLITY. MYSOLITY erstellt mittels KI-gestützter Analyse anonymisierte Kandidatenprofile („Digitale Zwillinge“) und trifft eine Vorauswahl. Die Profile werden dem Unternehmen zunächst anonymisiert vorgestellt.
(2) Profil-Freischaltung: Erst bei bestätigtem gegenseitigem Interesse (Double-Match) werden die Klardaten des Kandidaten für das Unternehmen freigeschaltet und der direkte Kontakt ermöglicht.
(3) Kosten und Provision:
a) Nutzungsgebühr: Für die Erstellung und Bereitstellung des Bewerbungs-Links fällt eine einmalige oder monatliche Service-Gebühr an (SaaS-Gebühr), deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste richtet.
b) Vermittlungsprovision: Mit der Nutzung des Links registriert sich der Bewerber als Kandidat bei MYSOLITY. Kommt es im Anschluss zu einer Einstellung oder Beauftragung dieses Kandidaten durch das Unternehmen, schuldet das Unternehmen zusätzlich zur Service-Gebühr die volle Vermittlungsprovision gemäß § 10 dieser AGB. Die Service-Gebühr für den System-Link wird nicht auf die Provision angerechnet.
IV. Schutzrechte und Strafbestimmungen
§ 13 Datenbank-Schutz und Vertragsstrafen
(1) Das systematische Auslesen der Datenbank (Scraping/Bots) ist untersagt. (2) Die Weitergabe von Kandidatenprofilen, Daten oder Links an Dritte ohne Zustimmung von MYSOLITY ist verboten. (3) Der Zugriff durch Wettbewerber zum Zwecke der Abwerbung ist untersagt. (4) Vertragsstrafe: Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus Abs. 1–3 oder bei Umgehung der Provisionspflicht (z. B. verdeckter Vertragsschluss am System vorbei) verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe von mindestens 10.000,00 EUR pro Einzelfall. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Köln. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Anbieterkennzeichnung: MySolity GmbH Erftstraße 15-17 50672 Köln Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB HRB 111018
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Wolfgang Allmich
Moritz Goeke
